Grundschule „Ostseebad Binz“
Unsere Schule besteht seit dem Schuljahr 2000/2001.
Seit dem Schuljahr 2004/2005 sind wir die einzige „Gute und Gesunde Schule“ auf der Insel Rügen und eine von 15 ausgewählten Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, die an dem bundesweiten Projekt „Anschub.de“ der Bertelsmann-Stiftung teilnehmen.
Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind wir eine Volle-Halbtags-Schule, sowie ein präventive und integrative Schule auf Rügen (PISaR).
Binz, 31.05.2023 – 9:45 Uhr
Sehr geehrte Eltern unserer Grundschule,
ich möchte Sie zeitnah über die veränderte, einige Meter versetzte Zufahrt zum Wendekreis vor unserer Grundschule aufgrund aktueller Bauarbeiten informieren.
R. Zielke
Schulleiter
Binz, 06.01.2023
Sehr geehrte Eltern unserer Grundschule,
nach § 2 Absatz 2 Schul-Corona-Verordnung ist bei Vorliegen von mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen, wie z. B. Husten, Fieber, Schnupfen und Kopfschmerzen, eine Testung in der Häuslichkeit mittels eines Selbsttests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen. Bei anhaltenden Symptomen ist eine erneute Testung an jedem weiteren zweiten Tag notwendig. Nach einem negativen Testergebnis ist das Betreten der Schule und der schulischen Anlagen gestattet. Nutzen Sie hierfür gerne die durch das Bildungsministerium zur Verfügung gestellten Selbsttests, welche wir in regelmäßigen Abständen den Schülerinnen und Schülern mit nach Hause geben.
Bleiben Sie gesund!
R. Zielke
Schulleiter
Binz, 09.12.2022
Sehr geehrte Eltern unserer Grundschule,
das dritte Pandemiejahr neigt sich dem Ende und die Adventszeit hat begonnen. Auch dieses Jahr war durch viele Unwägbarkeiten und neue Herausforderungen im gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie geprägt.
Nun können in der diesjährigen Adventszeit schmerzlich vermisste Weihnachtstraditionen wiederaufleben und das vertraute Miteinander endlich wieder gelebt werden. In diesem Zusammenhang möchte das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung dennoch an die grundsätzlichen Verhaltensregeln im Zusammenhang mit der Pandemie erinnern:
- Testen bei Symptomen
Nach § 2 Absatz 2 Schul-Corona-Verordnung ist bei Vorliegen von mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen, wie z. B. Husten, Fieber, Schnupfen und Kopfschmerzen, eine Testung in der Häuslichkeit mittels eines Selbsttests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen. Bei anhaltenden Symptomen ist eine erneute Testung an jedem weiteren zweiten Tag notwendig. Nach einem negativen Testergebnis ist das Betreten der Schule und der schulischen Anlagen gestattet. Nutzen Sie hierfür gerne die durch das Bildungsministerium zur Verfügung gestellten Selbsttests. Gerade in der Zeit zwischen Advent und neuem Jahr sollten die Schülerinnen und Schüler mit Selbsttests ausgestattet werden, sodass auch nach dem Treffen mit Freunden und Verwandten ein Eintrag einer Corona-Infektion in die Schule verhindert wird. - Empfehlung zum Tragen einer Maske
Auch wenn der Selbsttest negativ ist, bedeutet dies nicht, dass man gesund ist. Wer sich krank und nicht in der Lage fühlt, zu unterrichten, beziehungsweise als Schülerin und Schüler den Unterricht zu besuchen, sollte zuhause bleiben. Wer sich trotz bestehender Symptome für den Arbeitsalltag gewappnet sieht, sollte aus Rücksicht auf die Mitmenschen, jedenfalls in Innenräumen, weiter die Maske nutzen. Eine Pflicht besteht hierzu zurzeit nicht. - Corona-Regelungen im neuen Jahr
Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung bleibt auch im neuen Jahr bei seinem Leitzsatz „unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“. Die 7. Schul-Corona-Verordnung gilt daher auch im neuen Jahr. Es wird daher nach derzeitiger Lage auch keine gesonderte Schutzphase mit erweiterten Regeln geben. Stattdessen gilt weiter das Prinzip der Eigenverantwortung, bei dem jeder und jede dazu aufgerufen ist, die grundlegenden Regeln zu Abstand, Hygiene, Atemschutz und regelmäßiger Lüftung von Räumlichkeiten (sogenannte „AHAL-Regeln“) zu beachten. Jede Person hat in eigener Verantwortung das persönliche Risiko einer Infektion und das von Kontaktpersonen abzuschätzen.
Eine besinnliche Adventszeit und einen guten Start ins Jahr 2023 wünscht Ihnen und Ihren Liebsten
R. Zielke
Schulleiter
Binz, 20.10.2022
Sehr geehrte Eltern unserer Grundschule,
nachdem gestern der Bahnübergang wieder für den Verkehr freigegeben wurde, beachten Sie bitte die veränderte Zufahrt zur Grundschule.
Die Verlegung der beiden Bushaltestellen erfolgte ebenfalls am Mittwoch. Bedingt durch weitere Bauarbeiten, beachten Sie bitte die Wege für Fußgänger zwischen Grundschule und Bushaltestellen.
Wir sollten uns auf weitere Veränderungen der Zufahrt bzw. der Zuwegung im Zuge der anhaltenden Bautätigkeiten einstellen.
Bleiben Sie gesund!
R. Zielke
Schulleiter